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aberratio ictus
Nach aus Tätersicht richtiger Individualisierung des Opfers/Tatobjekts wird ein falsches Tatobjekt/-opfer aufgrund eines abweichenden Kausalverlaufs getroffen.
Nach h.M. Vorsatzausschluss, und zwar auch bei rechtlicher
Gleichwertigkeit zwischen anvisiertem und getroffenem Tatobjekt.
Nach h.M. Vorsatzausschluss, und zwar auch bei rechtlicher
Gleichwertigkeit zwischen anvisiertem und getroffenem Tatobjekt.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010