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Frage 21: Worin besteht der Unterschied zwischen Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren?
Sind Mittel der direkten Demokratie.

Volksabstimmung = Referendum mit rechtlich bindendem Ergebnis bei vorliegendem Gesetzesbeschluss: Soll das Gesetz in Kraft treten – ja oder nein?
* Wenn es um Gesamtänderung der Verfassung geht (verpflichtend)
* Wenn es Nationalrat beschließt
* Wenn es Mehrheit der Abgeordneten verlangt (ist noch kein Beschluss)

Volksbefragung: schon vor Gesetzesentwurf von Nationalrat beschlossen (antragsberechtigt: Mitglied des National- oder Bundesrates, Beschluss: Nationalrat)
Rechtlich nicht bindend. Erhebung der Meinung des Volkes, man will Einstellung der Bevölkerung zu Thema wissen, bevor Gesetzgebung eingeleitet wird.

Volksbegehren: eine der Möglichkeiten, Gesetzesvorschläge an den Nationalrat zu bringen.
100 000 Unterstützungserklärungen, dann muss Antrag auf Tagesordnung des Nationalrats gesetzt und diskutiert werden (Vorrang ggü. allen anderen Tagesordnungspunkten), aber nicht inhaltlich bindend. Es geht darum, bestimmtes Gesetz durchzusetzen.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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