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Strafverfolgungsstatistik
Die Strafverfolgungsstatistik ist eine Tätigkeitsstatistik der Gerichte. Sie erfasst die von den Gerichten abgeurteilten TV sowie die etwa verhängten Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung. Unter dem Oberbegriff "Abgeurteilte" versteht man die Summe der von den Gerichten Freigesprochenen, Verurteilten sowie der TV, deren Verfahren - z.B. nach § 153a II StPO eingestellt wurde.