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Wann kann man ein Arbeitsvertrag befristen?
Befristungen mit Sachgrund
Wenn man beispielsweise jemanden beschäftigt zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. (Elternzeit, Sabatical, Krankheit, bei vorübergehenden betriebl. Mehrbedarf)
(§14, Abs. 1, TzBfG)
Befristungen ohne Sachgrund
Immer aber maximal 2 Jahre.
(§14, Abs.2 TzBfG)
Wenn man beispielsweise jemanden beschäftigt zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. (Elternzeit, Sabatical, Krankheit, bei vorübergehenden betriebl. Mehrbedarf)
(§14, Abs. 1, TzBfG)
Befristungen ohne Sachgrund
Immer aber maximal 2 Jahre.
(§14, Abs.2 TzBfG)
Tags:
Quelle: §14, Abs. 1, Abs 2. TzBfG
Quelle: §14, Abs. 1, Abs 2. TzBfG
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016