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2.4.2 Aufbauorganisation
Unterscheidung von Stellen 07/09/ 1c
Unterscheidung von Stellen 07/09/ 1c
o Instanzen:
- Stellen mit Leitungsaufgaben (Entscheidungs- und Anordnungskompetenz)
o Ausführungsstellen:
- Durchführung operativer Tätigkeiten (handeln lediglich auf Anweisung)
o Stabsstellen:
- sind einzelnen Instanzen zugeordnet
- übernehmen bestimmte, aus den Leitungsaufgaben
ausgegliederte Teilaufgaben (aber ohne Anordnungskompetenz)
- dienen der Entlastung und Unterstützung der Instanz
- besitzen i.d.R. Informations- und Verfügungskompetenzen
- Stellen mit Leitungsaufgaben (Entscheidungs- und Anordnungskompetenz)
o Ausführungsstellen:
- Durchführung operativer Tätigkeiten (handeln lediglich auf Anweisung)
o Stabsstellen:
- sind einzelnen Instanzen zugeordnet
- übernehmen bestimmte, aus den Leitungsaufgaben
ausgegliederte Teilaufgaben (aber ohne Anordnungskompetenz)
- dienen der Entlastung und Unterstützung der Instanz
- besitzen i.d.R. Informations- und Verfügungskompetenzen