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Eigentum
= das dingliche Recht an einer Sache
- an einzelnen körperlichen, beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen
- umfasst z. B. auch Forderungen und Rechte
- Art. 14 GG
- an einzelnen körperlichen, beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen
- umfasst z. B. auch Forderungen und Rechte
- Art. 14 GG