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Warum hilft § 894 BGB nicht, wenn ein Vormerkungsberechtigter eine Eintragungsbewilligung von demjenigen begehrt, der ihm gegenüber unwirksam nach § 883 II BGB als Eigentümer eingetragen ist?
§ 894 BGB verschafft zwar einen Anspruch auf eine Eintragungsbewilligung, dies aber nur bei einer absolut wirkend falschen Grundbuchlage. Bei einer vormerkungswidrigen Verfügung besteht hingegen lediglich eine relative Unwirksamkeit. Der Anspruch auf Eintragungsbewilligung kann sich deshalb nur aus § 888 BGB ergeben.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010