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Anwendbarkeit § 35 BauGB
privilegierte Vorhaben im Aussenbereich - 35 I BauGB
- zulässig wenn öff Belange nicht entgegenstehen + Erschliessung gesichert ist
+ öff Belange gem 35 III BauGB; in der Abwägung gilt im Zweifel die Privilegierung gem 35 I BauGB
+ gesicherte Erschließung (Prognose)
+ Verpflichtungserklärung auf Beseitigung + Bodenlastbefreiung 35 V BauGB
+ Einvernehmen d Gemeinde 36 I BauGB
sonstige Vorhaben im Aussenbereich - 35 II BauGB
- keine Beeinträchtigung v öff Belangen gem 35 III und gesicherte Erschliessung
+ bei nicht privilegierten Vorhaben im Zweifel der öff Belang
+ gesicherte Erschliessung (Prognose)
+ Einvernehmen d Gemeinde 36 I BauGB
Schutz d Nachbargemeinde wird über § 35 III 1 BauGB begründet (BVerwG)
- Erfordernis einer förmlichen Planung
- zulässig wenn öff Belange nicht entgegenstehen + Erschliessung gesichert ist
+ öff Belange gem 35 III BauGB; in der Abwägung gilt im Zweifel die Privilegierung gem 35 I BauGB
+ gesicherte Erschließung (Prognose)
+ Verpflichtungserklärung auf Beseitigung + Bodenlastbefreiung 35 V BauGB
+ Einvernehmen d Gemeinde 36 I BauGB
sonstige Vorhaben im Aussenbereich - 35 II BauGB
- keine Beeinträchtigung v öff Belangen gem 35 III und gesicherte Erschliessung
+ bei nicht privilegierten Vorhaben im Zweifel der öff Belang
+ gesicherte Erschliessung (Prognose)
+ Einvernehmen d Gemeinde 36 I BauGB
Schutz d Nachbargemeinde wird über § 35 III 1 BauGB begründet (BVerwG)
- Erfordernis einer förmlichen Planung
Tags: Baurecht
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