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12. Bauvertrag und VOB/B
12.2. Der Werkvertrag nach BGB
Wo kann man das Bauvertragsrecht einordnen?
12.2. Der Werkvertrag nach BGB
Wo kann man das Bauvertragsrecht einordnen?
Das Bauvertragsrecht gehört wie jedes andere Vertragsrecht zum Privatrecht (Zivilrecht).
(Vertragsrecht ist Schuldrecht)
Privatrecht: Beteiligte stehen auf einer Stufe
(z.B. Verkäufer-Käufer, Vermieter-Mieter,...)
-> Es geht um das Rechtsverhältnis der am Bau
Beteiligten untereinander
Öffentliche Recht: Über- und Unterordnung
( Baubehörde - Bauherr, Gemeinde - Bürger,..)
-> Es geht um die öffentlich-rechtliche Zulassung von
Bauvorhaben und deren Interesse der Allgemeinheit
(Vertragsrecht ist Schuldrecht)
Privatrecht: Beteiligte stehen auf einer Stufe
(z.B. Verkäufer-Käufer, Vermieter-Mieter,...)
-> Es geht um das Rechtsverhältnis der am Bau
Beteiligten untereinander
Öffentliche Recht: Über- und Unterordnung
( Baubehörde - Bauherr, Gemeinde - Bürger,..)
-> Es geht um die öffentlich-rechtliche Zulassung von
Bauvorhaben und deren Interesse der Allgemeinheit
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010