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Unter welchen Gesichtspunkten ist allgemein die Auswahl zwischen verschiedenen Störern vorzunehmen?
In der Rechtsprechung herrscht die deutliche Tendenz vor, den Verhaltens- vor dem Zustandsstörer in anspruch zu nehmen. Dies kann jedoch allenfalls eine Faustregel sein. Entscheidend kommt es auf die Prinzipien der effektiven Gefahrenabwehr und des geringstmöglichen Eingriffs an.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010