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Merkmalqualität von "Rechtswidrigkeit der Enteignung" gem. § 242 StGB
(Normatives) Tatbestandsmerkmal: daher nur Tatbestands- oder Subsumtionsirrtum gem. § 16 StGB möglich
Verbrechensmerkmal: daher nur Erlaubnistatbestands- oder Erlaubnisirrtum gem. § 16 StGB analog (h.M.) möglich.
Jedenfalls aber negatives TB-Merkmal, so dass ausreichend, wenn Täter sich nichts vorstellt.
Verbrechensmerkmal: daher nur Erlaubnistatbestands- oder Erlaubnisirrtum gem. § 16 StGB analog (h.M.) möglich.
Jedenfalls aber negatives TB-Merkmal, so dass ausreichend, wenn Täter sich nichts vorstellt.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010