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Wie ist der Bundespräsident an der Vertragsgesetzgebung beteiligt?
Der Bundespräsident hat das Vertragsgesetz – wie andere Gesetze auch – auszufertigen und zu verkünden (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). Hiervon zu unterscheiden ist die ebenfalls vom Bundespräsidenten vorzunehmende Ratifikation, nämlich die Bestätigung des Vertrags gegenüber den Vertragspartnern, die die Voraussetzung für das völkerrechtliche Inkrafttreten bildet.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010