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Risikoaversion und Risikoprämie 1/2
Aufgrund der Risikoaversion von Investoren ist es bei der Berechnung des Barwerts risikobehafteter Zahlungsströme unzulässig, den risikolosen Zinssatz zu verwenden.
Auf Basis der erwarteten Zahlungen des Indexinvestment ergibt sich
eine Verzinsung von:
Man spricht bei Verwendung von Zahlungserwartungswerten von
erwarteter Verzinsung oder erwarteter Rendite.
Auf Basis der erwarteten Zahlungen des Indexinvestment ergibt sich
eine Verzinsung von:
Man spricht bei Verwendung von Zahlungserwartungswerten von
erwarteter Verzinsung oder erwarteter Rendite.
Tags: erwartete rendite, erwartete verzinsung, risikoaversion, risikoprämie
Quelle: IuF Teil 4, Folie 15
Quelle: IuF Teil 4, Folie 15
Karteninfo:
Autor: sundance
Oberthema: BWL
Thema: Unternehmensführung
Schule / Uni: KIT
Ort: Karlsruhe
Veröffentlicht: 12.04.2010