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Def. Unmittelbares Ansetzten i.S.v. § 22 StGB
subj. Überschreitung der Schwelle zum "Jetzt-geht's-los"
obj. Ansetzten zur tatbestandsmäßigen (Angriffs)Handlung
BEACHTE: Voraussetzung ist nicht tatbestandliches Handeln, sondern nur solches, dass nach dem Gesamtplan des Täters so eng mit der tatbestandlichen Ausführungshandlung verbunden ist, dass es bei ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Verwirklichung des gesamten Straftatbestandes führen soll bzw. im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht
-> Kausalreihe soll ohne Zäsur oder Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden
Zwischenaktstheorie: kein wesentlicher Zwischenschritt zwischen Täterverhanteln und Tatbestandsverwirklichung
Sphärentheorie: Täter dringt in die Schutzsphäre des Opfers ein.
Feuerprobentheorie: Täter hat bei obj. Betrachtung die Schwelle zum "Jetzt-geht's-los" überschritten.
Gefährdungstheorie: unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes
obj. Ansetzten zur tatbestandsmäßigen (Angriffs)Handlung
BEACHTE: Voraussetzung ist nicht tatbestandliches Handeln, sondern nur solches, dass nach dem Gesamtplan des Täters so eng mit der tatbestandlichen Ausführungshandlung verbunden ist, dass es bei ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Verwirklichung des gesamten Straftatbestandes führen soll bzw. im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht
-> Kausalreihe soll ohne Zäsur oder Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden
Zwischenaktstheorie: kein wesentlicher Zwischenschritt zwischen Täterverhanteln und Tatbestandsverwirklichung
Sphärentheorie: Täter dringt in die Schutzsphäre des Opfers ein.
Feuerprobentheorie: Täter hat bei obj. Betrachtung die Schwelle zum "Jetzt-geht's-los" überschritten.
Gefährdungstheorie: unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010