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Religionsfreiheit Art.4 Eingriff/Beschränkungen
2. Eingriff:
Verletzungen der staatlichen Neutralitätspflicht (Diskriminierung) und Beeinträchtigung und Behinderung der geschützten Tätigkeiten.
3. Beschränkungen:
Vorbehaltlos gewährtes Grundrecht!
- verfassungsimmanente Schranken durch kollidierendes Verfassungsrecht.
- Schrankenregelung in Art. 136 I, III, 137 III 1 WRV, Art. 140 GG.
- gegenseitige Begrenzung der Religionsfreiheit anderer Grundrechtsträger (Grundrechte anderer)
Bsp.: Schulgebet; Tragen religiöser Kleidung durch Lehrer.
Verletzungen der staatlichen Neutralitätspflicht (Diskriminierung) und Beeinträchtigung und Behinderung der geschützten Tätigkeiten.
3. Beschränkungen:
Vorbehaltlos gewährtes Grundrecht!
- verfassungsimmanente Schranken durch kollidierendes Verfassungsrecht.
- Schrankenregelung in Art. 136 I, III, 137 III 1 WRV, Art. 140 GG.
- gegenseitige Begrenzung der Religionsfreiheit anderer Grundrechtsträger (Grundrechte anderer)
Bsp.: Schulgebet; Tragen religiöser Kleidung durch Lehrer.