Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
991
Wonach richtet sich der angemessene Ausgleich in § 906 II BGB?
Der Ausgleich betrifft nur den unzumutbaren Teil der Beeinträchtigung. Abzustellen ist dabei auf einen durchschnittlichen Grundstücksnutzer.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010