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Wann sind die Voraussetzungen gegeben, damit nur ein Bremsprobeberechtigter die Bremsprobe ausführen darf?
- Die Neigung ist vor Beginn der Bremsprobe festzustellen
- In Neigungen größer als 2,5 ‰ nur mit Beauftragung
- Die Neigung darf nicht größer als 15 ‰ sein.
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Quelle: 915.0101 7 (7)
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