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Wann ist eine Nebenbestimmung nichtig und wie hat das Gericht in diesem Fall zu entscheiden?
Bei Nebenbestimmungen, die selbst Verwaltungsakte sind (also vornehmlich Auflagen) ergibt sich die Nichtigkeit nach den allgemeinen Regeln gem. §§ 43 III, 44 VwVfG. Auf andere Nebenbestimmungen sind diese analog anzuwenden. Da eine Aushebung im Rahmen der Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt, hat das Gericht auf die Umstellung der Klage in eine Nichtigkeitsfeststellungsklage hinzuwirken.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010