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Verhältnis § 211 <-> § 212 StGB
h.M. selbstständige Tatbestände, die neben einander stehen.
Lit § 212 Grunddelikt, § 211 Qualifizierung, § 216 Priveligierung
Tatbezogene Merkmale: keine Anwendung von § 28 StGB
Täterbezogene Merkmale:
Relevant insb. für § 28: Sind die Mordmerkmale Tatbegründend (Rsp.: § 28 I) oder Tatmodifizierend (h.L.: § 28 II)
Wortlaut: § 212 Grunddelikt
Gesetzessystematik: Grunddelikt steht führ gewöhnlich nicht hinter Qualifikation
Telos: unbillig, dass gem. § 28 I nur die Täter- und nicht die Teilnehmermerkmale Berücksichtigung finden. Beachte hier aber Korrektur durch Rsp, die Strafmilderung bei Erfüllung eines anderen Merkmales für unbillig hält.
Gekreuzte Mordmerkmale: Täter erfüllt ein Mordmerkmal der 1. oder 3. Gruppe und der Teilnehmer ein anderes der 1. oder 3. Gruppe. -> hL und Rspr. immer gleiches Ergebnis
Lit § 212 Grunddelikt, § 211 Qualifizierung, § 216 Priveligierung
Tatbezogene Merkmale: keine Anwendung von § 28 StGB
Täterbezogene Merkmale:
Relevant insb. für § 28: Sind die Mordmerkmale Tatbegründend (Rsp.: § 28 I) oder Tatmodifizierend (h.L.: § 28 II)
Wortlaut: § 212 Grunddelikt
Gesetzessystematik: Grunddelikt steht führ gewöhnlich nicht hinter Qualifikation
Telos: unbillig, dass gem. § 28 I nur die Täter- und nicht die Teilnehmermerkmale Berücksichtigung finden. Beachte hier aber Korrektur durch Rsp, die Strafmilderung bei Erfüllung eines anderen Merkmales für unbillig hält.
Gekreuzte Mordmerkmale: Täter erfüllt ein Mordmerkmal der 1. oder 3. Gruppe und der Teilnehmer ein anderes der 1. oder 3. Gruppe. -> hL und Rspr. immer gleiches Ergebnis
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010