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Welche gesetzlichen Rahmenbestimmungen gelten hinsichtlich Arbeitspausen (§4)?
- Bei Arbeitszeiten von 6 – 9 Std.: Ruhepause von mind. 30 Min.
- Arbeitszeiten >9 Std.: Ruhepause von mind. 45 Min.
- nach 6 Std. ununterbrochener Tätigkeit muss eine Pause
gemacht werden
- Arbeitszeiten >9 Std.: Ruhepause von mind. 45 Min.
- nach 6 Std. ununterbrochener Tätigkeit muss eine Pause
gemacht werden