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Voraussetzungen Rückforderungsausschluss gem. § 817 S. 2 BGB + Anwendungsbereich
Anwendungsbereich: auch auf Leistungskondiktion, da § 817 S. 1 Unterfall einer Leistungskondiktion
objektiv: Verstoß gegen gesetzliches Verbot oder gute Sitten durch Leistungserbringer und Leistungsempfänger
subjektiv: Bewusstsein, gegen gute Sitten zu verstoßen (str.)
objektiv: Verstoß gegen gesetzliches Verbot oder gute Sitten durch Leistungserbringer und Leistungsempfänger
subjektiv: Bewusstsein, gegen gute Sitten zu verstoßen (str.)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010