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objektive Strafbarkeitsbedingungen
Merkmale außerhalb des Unrechtstatbestandes, die für die rechtliche Missbilligung der Tat unerheblich sind, von denen aber die Strafbarkeit der Handlung abhängt.
Prüfung nach subj. TB, da sich weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit darauf beziehen müssen.
Bsp: schwere Folge der Schlägerei (§ 231 StGB), im Rausch begangene Straftat (§ 323a StGB).
Prüfung nach subj. TB, da sich weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit darauf beziehen müssen.
Bsp: schwere Folge der Schlägerei (§ 231 StGB), im Rausch begangene Straftat (§ 323a StGB).
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010