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Was versteht man unter der "Organisationsgewalt" des Bundeskanzlers?
Im Bereich der Bundesregierung kommt dem Bundeskanzler die Organisationsgewalt zu, ohne dass dies im Grundgesetz ausdrücklich niedergelegt wäre. Hierzu gehört die Errichtung und Abschaffung von Bundesministerien. Allerdings müssen derartige Maßnahmen durch den Haushaltsplan abgesichert werden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010