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Def.: Sicherungsgrundschuld
Sicherungsgrundschuld: Fremdgrundschuld,
die den Erwerber oder einen Dritten wegen einer Forderung gegen den Eigentümer oder einen Dritten sichert, in dem sie bei Nichterfüllung zu deren Befriedigung verwertet werden darf.
NICHT gesetzlich geregelt und entspricht mangels Akzessorietät nicht der Sicherungshypothek gem. § 1184 BGB.
Verknüpfung basiert auf Sicherungsvertrag.
die den Erwerber oder einen Dritten wegen einer Forderung gegen den Eigentümer oder einen Dritten sichert, in dem sie bei Nichterfüllung zu deren Befriedigung verwertet werden darf.
NICHT gesetzlich geregelt und entspricht mangels Akzessorietät nicht der Sicherungshypothek gem. § 1184 BGB.
Verknüpfung basiert auf Sicherungsvertrag.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010