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309
FBA
Wiederherstellung des alten Zustandes =/ SE
0. Grundlage
analog § 1004 BGB; Grundrechte/Allg. Rechtsstaatsprinzip
1. hoheitliches Handeln
2. EIngriff in subj R
3. Rechtswidriger fortfauernder Zustande
- Rechtswidrig (+) wenn keine Duldungspflicht
+ VA d bestandskräftig ist begründet Duldungspflicht (RMK nicht erforderlich)
- Handeln v Priv muss sich Staat zurechnen lassen wenn vorhersehbar/wiederholend ist (Spielende Kinder/Betrunken Festgäste)
4. Widerherstellung tatsl. und rechtl. mgl-
5. Widerherstellung zumutbar
- (-) wenn unverhältnismäßig hohe Kosten
- bei Unzumutbarkeit ergibt sich ein Folgenentschädigungsanspruch
6. Mitverantwortlichkeit d Anspruchsinhabers
- § 254 analog , Ausgleichszahlung oder Kürzung
II. Rechtsfolge = Widerherstellung
III. Verjährung = § 195,199 BGB
IV. Besonderes
- FBA berechtigt nicht zum Eingriff in Rechte Dritter (hM)
- nur bei Ermessensreduktion auf Null d Beh inzident FBA gegen Beh als Argumentationsgrundlage heranziehen
0. Grundlage
analog § 1004 BGB; Grundrechte/Allg. Rechtsstaatsprinzip
1. hoheitliches Handeln
2. EIngriff in subj R
3. Rechtswidriger fortfauernder Zustande
- Rechtswidrig (+) wenn keine Duldungspflicht
+ VA d bestandskräftig ist begründet Duldungspflicht (RMK nicht erforderlich)
- Handeln v Priv muss sich Staat zurechnen lassen wenn vorhersehbar/wiederholend ist (Spielende Kinder/Betrunken Festgäste)
4. Widerherstellung tatsl. und rechtl. mgl-
5. Widerherstellung zumutbar
- (-) wenn unverhältnismäßig hohe Kosten
- bei Unzumutbarkeit ergibt sich ein Folgenentschädigungsanspruch
6. Mitverantwortlichkeit d Anspruchsinhabers
- § 254 analog , Ausgleichszahlung oder Kürzung
II. Rechtsfolge = Widerherstellung
III. Verjährung = § 195,199 BGB
IV. Besonderes
- FBA berechtigt nicht zum Eingriff in Rechte Dritter (hM)
- nur bei Ermessensreduktion auf Null d Beh inzident FBA gegen Beh als Argumentationsgrundlage heranziehen
Tags: Staatshaftung
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