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Welches ist die äußerste verfassungsrechtliche Grenze einer Freiheitsentziehung aufgrund polizeilicher Anordnung?
48 Stunden (Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG), allerdings steht jede – auch kurzfristige – Freiheitsentziehung unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, so daß sie niemals länger dauern darf, als es erforderlich ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010