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- anwendbar soweit ein Verbraucher einen verbundenen Vertrag mit 1-2 Unternehmern geschlossen hat (U-V-U)
- nicht anwendbar bei Finanzierungsleasing der Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag geschlossen hat und dieser Unternehmer wiederum einen Vertrag mit einem anderen Unternehmer geschlossen hat (U-U-V)
- nicht anwendbar bei Finanzierungsleasing der Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag geschlossen hat und dieser Unternehmer wiederum einen Vertrag mit einem anderen Unternehmer geschlossen hat (U-U-V)
Tags: Schuldrecht
Quelle:
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