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Benenne die Rechtsgrundlagen der Berufsbildung und vier Aspekte zum Regelungsumfang des BBiG
a) Gesetze (vom Bundestag, den Landesparlamenten) → insbesondere BBiG, HwO, JarbSCHG, SGB II und III) sowie Rechtsverordnungen (nach Maßgabe von Gesetzen von Ministerien erlassen) (z.B. Ausbildungsordnungen) und Satzungen (nach Maßgabe von Gesetzen von Körperschaften des öffentlichen Rechts erlassen) (z.B. Prüfungsordnungen)
b) Rechtssprechung → Urteile des BverfG
c) Vereinbartes Recht (auf Basis Vertragsfreiheit) (z.B. Berufsausbildungsvertrag)
# Lücken im Berufsbildungsgesetz: Berufsbildung in berufsbildenden Schulen (Landesrecht), in berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen (Hochschulgesetze der Länder), öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (Beamtenausbildung), in der Seeschifffahrt (- einige Ausnahmen), in Berufen der HwO, falls Regelungen dort bestehen (im wesentlichen Ordnung der Berufsbildung).
# Festgehalten ist Pluralität der Lernorte und Forderung nach Lernortkooperation
# Neu ist seit 2003 Berufsausbildungsvorbereitung. Kern der betrieblichen Berufsvorbereitung und der BV der BA sind zertifizierbare Qualifizierungsbausteine (Teil der Berufsausbildung, berufsübergreifende Grundqualifikation, Teil von nachträglicher Erwerb Schulabschluss, arbeitsmarktrelevante Qualifikationen)
# Berufsausbildung: Definition beinhaltet Vorbereitung auf qualifizierte berufliche Tätigkeit (berufliche Handlungsfähigkeit und Wandlungspotential), geordneter Ausbildungsgang (→ Ausbildungsordnung), Vermittlung Berufserfahrung (= Erfahrungswissen, tacit knowledge durch Realbedingungen und praktisches Handeln)
b) Rechtssprechung → Urteile des BverfG
c) Vereinbartes Recht (auf Basis Vertragsfreiheit) (z.B. Berufsausbildungsvertrag)
# Lücken im Berufsbildungsgesetz: Berufsbildung in berufsbildenden Schulen (Landesrecht), in berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen (Hochschulgesetze der Länder), öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (Beamtenausbildung), in der Seeschifffahrt (- einige Ausnahmen), in Berufen der HwO, falls Regelungen dort bestehen (im wesentlichen Ordnung der Berufsbildung).
# Festgehalten ist Pluralität der Lernorte und Forderung nach Lernortkooperation
# Neu ist seit 2003 Berufsausbildungsvorbereitung. Kern der betrieblichen Berufsvorbereitung und der BV der BA sind zertifizierbare Qualifizierungsbausteine (Teil der Berufsausbildung, berufsübergreifende Grundqualifikation, Teil von nachträglicher Erwerb Schulabschluss, arbeitsmarktrelevante Qualifikationen)
# Berufsausbildung: Definition beinhaltet Vorbereitung auf qualifizierte berufliche Tätigkeit (berufliche Handlungsfähigkeit und Wandlungspotential), geordneter Ausbildungsgang (→ Ausbildungsordnung), Vermittlung Berufserfahrung (= Erfahrungswissen, tacit knowledge durch Realbedingungen und praktisches Handeln)
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013