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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) :
Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
die außerordentliche Kündigung :
(fristlose Kündigung)
- für diese Art der Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen (grobe Beleidigung, Diebstahl vorsätzlich Sachbeschädigung oder beharrliche Arbeitsverweigerung)
- es darf kein besonderer Kündigungsschutz vorliegen
- sie muss innerhalb von 2 Wochen nach bekannt werden des Kündigungsgrundes
ausgesprochen werden
- vor der Kündigung muss ein ordnungsgemäßes Anhörverfahren durchgeführt werden
(fristlose Kündigung)
- für diese Art der Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen (grobe Beleidigung, Diebstahl vorsätzlich Sachbeschädigung oder beharrliche Arbeitsverweigerung)
- es darf kein besonderer Kündigungsschutz vorliegen
- sie muss innerhalb von 2 Wochen nach bekannt werden des Kündigungsgrundes
ausgesprochen werden
- vor der Kündigung muss ein ordnungsgemäßes Anhörverfahren durchgeführt werden
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Mitarbeiterführung
Thema: Mitarbeiterführung
Veröffentlicht: 08.10.2014