Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
12
Wirkung von Betriebsvereinbarungen
- Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend §77 Abs. 4 S1 BetrVG
- einzelvertraglich können zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine abweichende Inhalte vereinbart werden
- einzelvertraglich können zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine abweichende Inhalte vereinbart werden