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DeutschenGrundR & EU Bürger
Lsg 1 = europarechtskonforme Auslegung um Diskriminierung v EU Bürgern zu verhindern = EU Bürger = Deutsche
Lsg 2 = EU Bürger können sich auf Art 2 berufen aber mit dem Inhalt und der Reichweite der Deutschen GrundR
gilt auch für Unternehmen iSd Art 19 III
Lsg 2 = EU Bürger können sich auf Art 2 berufen aber mit dem Inhalt und der Reichweite der Deutschen GrundR
gilt auch für Unternehmen iSd Art 19 III
Tags: Verfassungsrecht
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