CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Bildungswissenschaft / Berufsbildungsrecht / Modul 1C - Teil 7 - Berufsbildungsrecht
8
Lernortkooperation
Berufsschulpflicht: Jugendliche, die nach dem Abschluss der Vollzeitschulpflicht nicht freiwillig auch weiterhin eine Vollzeitschule besuchen, unterliegen der Berufsschulpflicht.

nach Art. 7 GG unterliegt das gesamte Schulwesen, auch die Teilzeit-Berufsschule, der Staatsaufsicht. Diese Staatsaufsicht liegt bei den Bundesländern (Art. 30 GG) und umfasst die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.

- auf Grund der geteilten Gesetzgebungszuständigkeit enthält das BBiG keine Regelung, die sich unmittelbar auf den Berufsschulunterricht oder auf die Abstimmung beziehen.

- § 2 Abs. 2 BBiG enthält lediglich einen Appell zur Lernortkooperation

- für den Berufsschulunterricht gelten die Lehrpläne der Länder, die ihrerseits auf Rahmenlehrplänen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beruhen.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaft
Thema: Berufsbildungsrecht
Veröffentlicht: 23.08.2011

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English