Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
72
Wo steht der Grundsatz das nur das Vergütet wird was auch geleistet wird und wo die Ausnahme?
Vergütung nach Leistung
§614 BGB
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Ausnahmefall bei vorübwergehender Verhinderung
§616 BGB
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. [...].
Hier wird §616 spezifiziert.
§3 EntgFG - "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall"
§614 BGB
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Ausnahmefall bei vorübwergehender Verhinderung
§616 BGB
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. [...].
Hier wird §616 spezifiziert.
§3 EntgFG - "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall"
Tags:
Quelle: §614, BGB; §616, BGB; §3, EntgFG;
Quelle: §614, BGB; §616, BGB; §3, EntgFG;
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016