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Die Hypothek
ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das stets zur Sicherung einer Forderung eingetragen wird (§1113BGB).
Für die Hypothekenschuld haften einerseits das Grundstück (dingliche Haftung) und andererseits der Schuldner selbst mit seinem gesamten Vermögen (persönliche Haftung).
Für die Hypothekenschuld haften einerseits das Grundstück (dingliche Haftung) und andererseits der Schuldner selbst mit seinem gesamten Vermögen (persönliche Haftung).
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: WISO
Thema: Finanzierung und Investition
Schule / Uni: Keine
Ort: Wallhalla
Veröffentlicht: 21.04.2015