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Art 11
Freizügigkeit = Recht Wohnort in BRD + Aufenthalt zu begründen
- Aufenthalt = Verweilen an einem Ort (kein Dauer- gewisse Dauer - Übernachtung (str)
+ Ausreisefreiheit ist von Art 2 I geschützt nicht Art 11
Art 11 nur für Gebiete anwendbar die für den Wohnsitz v Menschen geeignet sind (=/ Anspruch auf bauplanungsR Änderungen)
- Aufenthalt = Verweilen an einem Ort (kein Dauer- gewisse Dauer - Übernachtung (str)
+ Ausreisefreiheit ist von Art 2 I geschützt nicht Art 11
Art 11 nur für Gebiete anwendbar die für den Wohnsitz v Menschen geeignet sind (=/ Anspruch auf bauplanungsR Änderungen)
Tags: Verfassungsrecht
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