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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Übersicht der Zwangsvollstreckung (Anhand Vollstreckungsobjekte)
Geld Herausgabe Vertretbare Handlungen Unterlassung Willenserklärung
803-882 883-886 887 888,890 894
Pfändung & Verwertung; durch Gerichtsvollzieher Wegnahme; durch Gerichtsvollzieher Vollstreckung durch Ersatzvornahme; Gericht 1. Instanz Zwangsgeld; Gericht 1. Instanz durch Rechtskraft des Urteils; Fiktion
bewegl. 808 f, unbewegl. 864 f. 883 ersetzt Übergabe; 894 ersetzt Einigung iSd 929 BGB



soweit der Vollstreckungsschuldner nicht anzeigt, das das Eigentum an der vollstreckten Sache nicht bei ihm sondern bei einem anderen liegt stellt dies eine Pflichtverletzung dar
Tags: ZPO, Zwangsvollstreckung
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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