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Welche Fragerechte hat der Arbeitgeber bei einem in Aussicht gestellten Arbeitsverhältnis?
Grundsätzlich darf er alles fragen.
Zulässige fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten ist das Arbeitsverhältnis im nachhinein anfechtbar.
Zulässige fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten ist das Arbeitsverhältnis im nachhinein anfechtbar.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016