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Umdeutung einer Kündigung
§ 140 BGB
Nichtige ausserordentliche Kündigung wird in eine wirksame ordentliche Kündigung umgedeutet
Ordentliche Kündigung als Minus zur Ausserordentlichen
Nichtige ausserordentliche Kündigung wird in eine wirksame ordentliche Kündigung umgedeutet
Ordentliche Kündigung als Minus zur Ausserordentlichen
Tags: Arbeitsrecht
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