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Was ist ein Schuldverhältnis und wie entsteht es?
- ist ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen
- wenn der eine (sog. Gläubiger) von dem anderen (sog. Schuldner) eine Leistung oder Rücksichtnahme zu fordern berechtigt ist
- ein solches Schuldverhältnis entsteht entweder durch Vertrag, einseitiges Rechtsgeschäft oder Gesetz
§241 BGB (§281BGB)
- wenn der eine (sog. Gläubiger) von dem anderen (sog. Schuldner) eine Leistung oder Rücksichtnahme zu fordern berechtigt ist
- ein solches Schuldverhältnis entsteht entweder durch Vertrag, einseitiges Rechtsgeschäft oder Gesetz
§241 BGB (§281BGB)