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berechtigt <-> unberechtigt GoA
heute hM alle § 677 sind auch auf unberechtigte, soweit sie nicht voraussetzen das die Übernahme dem Interesse d GH entspricht - Argumente:
- 677/681 ist unabhängig v Berechtigung
- berechtigter GF darf nicht schlechter stehen als unberechtigter
- wenn unberechtigter GF schon tätig wird, dann muss er erst recht Sorgfalt ggü GF gem § 677 f beachten
für unberechtigten GF
- 678 höhere Haftung
- 684 Aufwendungsersatz nach 812 f
- ansonsten Anwendung v 677
- 677/681 ist unabhängig v Berechtigung
- berechtigter GF darf nicht schlechter stehen als unberechtigter
- wenn unberechtigter GF schon tätig wird, dann muss er erst recht Sorgfalt ggü GF gem § 677 f beachten
für unberechtigten GF
- 678 höhere Haftung
- 684 Aufwendungsersatz nach 812 f
- ansonsten Anwendung v 677
Tags: GoA
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