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Was versteht man unter dem Begriff der „Funktionsverlagerung”?
Bei der Funktionsverlagerung wird eine im Inland ausgeübte Funktion (z. B. Forschung oder Entwicklung) einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken auf eine nahe stehende Person im Ausland verlagert (Tz. 573).
Tags: Internationales Steuerrecht
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=514753_0006&sprungmarke=RZ_573&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014