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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Bierbike
Ist Bierbike Nutzung d Straße im Allgemeingebrauch oder Sondernutzung?

eA - Nutzung überschreitet reguläre Straßennutzung
- erhebliche Störung d alkoholisierte "Fahrer"
- daher Sondernutzung

aA - auch Bierbike ist Straßennutzung
- Bierbike ist ein Fahrrad iwS
- auch Kutschen/Planwagen sind erlaubt
- Fahrer ist nüchter; Teilnehmer =/ Fahrer nach StVG
- Bereitschaftsdienst f automat Abtransport b Abbruch/Unfall
- Plastikbecher und Begrenzung auf 10 km/h

Rspr - Biebike nicht automat Fahrrad
- steht Nutzuung d Straße z Verkehrszwecken im Vordergrund (obj)
- Ortsveränderung iRd Bierbike ist nur reiner Nebeneffekt
+ Partyeffekt steht im Vordergrund (s.a. Werbung)
- subj Zweckentfremdung
+ unzumutbare Beeinträchtigung über der Gemeinverträglichkeit
> über 1000 kg schwer/6 km/h langsam/2,5 m breit
Tags: Kommunalrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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