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Wo befinden sich Rechtsregeln, die für das Bankgeschäft gelten?
Für Bankverträge gibt es keine speziellen Regelungen. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach den AGB-Vorschriften, sowie nach den Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB.
Tags: Vertragsrecht, VL 20.05.
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