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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach/Rechtslage (LK/FK/FFK/NK)
LK
letzte mündliche Verhandlung = Kläger will Leistung zu dem Zeitpunkt
FK
nach Begehren des Klägers
NichtigkeitsFK
Zeitpunkt d letzten Behördenentscheidung
FFK
Zeitpunkt d letzten Behördenentscheidung
abstrakte NK
letzte mdl. Verhandlung
letzte mündliche Verhandlung = Kläger will Leistung zu dem Zeitpunkt
FK
nach Begehren des Klägers
NichtigkeitsFK
Zeitpunkt d letzten Behördenentscheidung
FFK
Zeitpunkt d letzten Behördenentscheidung
abstrakte NK
letzte mdl. Verhandlung
Tags: Verwaltungsprozessrecht
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