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Was ist unter grundrechtlichen Schutzpflichten zu verstehen?
Grundrechtliche Schutzpflichten werden im Grundrechtskatalog zum Teil ausdrücklich genannt (Art. 1 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 2, 6 Abs. 1, 4 GG). Jenseits dieser ausdrücklich eingeräumten Ansprüche ist der Staat verpflichtet, sämtliche grundrechtlich geschützten Rechtsgüter zu schützen. Ein typisches Beispiel hierfür ist Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Staat nicht nur daran hindert, in das Leben einzugreifen, sondern ihn auch verpflichtet, das Leben zu schützen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010