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Ist Trennung von Forderung und Hypothek entgegen von § 1153 II BGB möglich?
e.A.: (-)
gutgläubiger Erwerber einer Hypothek muss auch Forderung erwerben.
Wortlaut: § 1153 II BGB
Telos: Vermeidung von Personenverschiedenheit wg. Doppelinanspruchnahme
a.A.: (+)
Telos: keine Gefahr der doppelten Inanspruchnahme
Tilgung: § 1163 I 2 BGB
oder gesetzliche und keine rechtsgeschäftliche Trennung gem. §§ 1143, 362 BGB
gutgläubiger Erwerber einer Hypothek muss auch Forderung erwerben.
Wortlaut: § 1153 II BGB
Telos: Vermeidung von Personenverschiedenheit wg. Doppelinanspruchnahme
a.A.: (+)
Telos: keine Gefahr der doppelten Inanspruchnahme
Tilgung: § 1163 I 2 BGB
oder gesetzliche und keine rechtsgeschäftliche Trennung gem. §§ 1143, 362 BGB
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010