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30. Was versteht man unter "äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen"?
SchOG = Grundsatzgesetz Bund, Ausführungsgesetze Länder;
betrifft organisatorische (nicht inhaltliche) Angelegenheiten:
* Aufbau (Klassenbildung)
* Organisationsform (Tagesbetreuung, bei Berufsschulen ganzjährig, lehrgangsmäßig oder saisonal)
* Errichtung von Schulen (welche Mindestzahl von Schülern in einem Sprengel)
* Erhaltung (Beleuchtung, Beheizung, Küche, zur Verfügung Stellen von Schulbüchern etc.), auch Lehrer (daher "Landeslehrer": Gehalt zu 100 % vom Bund an das lange fundiert, BS nur 50 %)
* Sprengelorganisation (jede Pflichtschule hat einen Schulsprengel)
* Klassenschülerzahl
* Unterrichtszeit/unterrichtsfreie Zeit
(Äußere Organisation der Bundesschulen - AHS, BMHS, BAKIP,...: Gesetzgebung und Vollziehung bei Bund.)
betrifft organisatorische (nicht inhaltliche) Angelegenheiten:
* Aufbau (Klassenbildung)
* Organisationsform (Tagesbetreuung, bei Berufsschulen ganzjährig, lehrgangsmäßig oder saisonal)
* Errichtung von Schulen (welche Mindestzahl von Schülern in einem Sprengel)
* Erhaltung (Beleuchtung, Beheizung, Küche, zur Verfügung Stellen von Schulbüchern etc.), auch Lehrer (daher "Landeslehrer": Gehalt zu 100 % vom Bund an das lange fundiert, BS nur 50 %)
* Sprengelorganisation (jede Pflichtschule hat einen Schulsprengel)
* Klassenschülerzahl
* Unterrichtszeit/unterrichtsfreie Zeit
(Äußere Organisation der Bundesschulen - AHS, BMHS, BAKIP,...: Gesetzgebung und Vollziehung bei Bund.)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009