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Jugend- u. Auszubildendenvertretung (JAV)
Voraussetzung:
-min. 5 Auszubildende oder Jugendliche (Arbeitnehmer unter 25J)
-Vorhandesein eines Betriebsrats (JAV kann Aufgaben nur über
BR wahrnehmen)
Weiteres
-JAV wird für 2 Jahre gewählt
-JAV Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz und
müssen nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis
übernommen werden (§78a BetrVG)
-JAV hat kein Informations-, Anhörungs- o. Mitbestimmungsrecht
Aufgaben:
-Interessen des Jungendlichen u. Azubis im Betrieben gegenüber
BR vertreten
-darüber wachen, dass die zugunsten der Jugend. u Azubis
geltenden Gestze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,
Tariverträge u. Betriebsvereinbarungen einhalten werden.
-Maßnahmen, die den JuA dienen, beim BR zu beantragen
-Anregungen von JuA entgegenhemen und beim BR auf
Erledigung hinzuwirken
-min. 5 Auszubildende oder Jugendliche (Arbeitnehmer unter 25J)
-Vorhandesein eines Betriebsrats (JAV kann Aufgaben nur über
BR wahrnehmen)
Weiteres
-JAV wird für 2 Jahre gewählt
-JAV Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz und
müssen nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis
übernommen werden (§78a BetrVG)
-JAV hat kein Informations-, Anhörungs- o. Mitbestimmungsrecht
Aufgaben:
-Interessen des Jungendlichen u. Azubis im Betrieben gegenüber
BR vertreten
-darüber wachen, dass die zugunsten der Jugend. u Azubis
geltenden Gestze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,
Tariverträge u. Betriebsvereinbarungen einhalten werden.
-Maßnahmen, die den JuA dienen, beim BR zu beantragen
-Anregungen von JuA entgegenhemen und beim BR auf
Erledigung hinzuwirken
Tags:
Quelle: Skritp S. 29 u. 30
Quelle: Skritp S. 29 u. 30
Karteninfo:
Autor: Georgios
Oberthema: Ausbildereignungsprüfung
Thema: Ausbildung für die IHK
Veröffentlicht: 20.03.2010