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In welchem Verhältnis steht das Verfahren der konkreten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht zum richterlichen Prüfungsrecht?
Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle setzt das früher umstrittene richterliche Prüfungsrecht voraus, denn ein Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG ist nur zulässig, wenn der Richter zum Ergebnis kommt, dass ein von ihm anzuwendendes Gesetz verfassungswidrig ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010