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Was versteht man unter dem Zweiterwerb einer Vormerkung? Wie wird er vollzogen?
Unter Zweiterwerb versteht man die Übertragung einer bestehenden Vormerkung. Wegen ihrer strengen Akzessorietät ist der Zweiterwerb nur über § 401 BGB analog realisierbar, indem die gesicherte Forderung gem. § 398 BGB abgetreten wird.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010